Fachberatungsstelle "Häusliche Gewalt"

Kontakt
files/Beratungsdienst und Betreuungsverein/Beratungsgespraech.iStock_000023122573Medium - Kopie.jpg Ansprechpartnerin: Anne Klaßen
Anschrift: Blumenstraße 17-19, 47798 Krefeld
Telefon: 02151 / 1522057
Fax: 02151 / 1522058
Email: Gewaltschutz@skf-krefeld.de
Flyer Download:

hier klicken (deutsch)

hier klicken (türkisch)

hier klicken (polnisch)

Sprechzeiten:   Termine nach Vereinbarung (3G-Regeln)

 

Beratungsziele

Vorrangiges Ziel der Fachberatungsstelle Häusliche Gewalt ist der Schutz und die Gewährleistung der Sicherheit der von häuslicher Gewalt Betroffenen.
Die Betroffenen häuslicher Gewalt sollen in ihrer Situation durch die Information und Beratung der Fachberatungsstelle mit Hilfsmöglichkeiten vertraut gemacht werden, die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes zu nutzen und dadurch weitere Gewalt zu vermeiden. 

Aufgabengebiete der Fachberatungsstelle

Die Fachberatungsstelle Häusliche Gewalt ist eine ambulante Beratungsstelle für von Gewalt in engen sozialen Beziehungen  betroffene oder bedrohte Personen und Opfer von Stalking.Die Fachberatungsstelle hilft bei rechtlichen und finanziellen Fragen und gibt  Informationen über persönliche Schutzmaßnahmen:

  • Wir begleiten Sie im Umgang mit Behörden, Gerichten, Anwälten und Beratungsstellen
  • Wir vermitteln Ihnen passende Hilfsangebote
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie in einer von Gewalt geprägten Beziehung leben und sich daraus lösen wollen.

Die Beratung findet unabhängig von Alter, Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession statt. Sie ist anonym und kostenlos. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob sie sich beraten lassen möchten und ob dies telefonisch oder persönlich stattfinden soll.
Das Angebot erfolgt zeitnah und findet bei persönlichen Beratungen  entweder in den Räumen der Fachberatungsstelle oder an einem von dem Betroffenen benannten Ort statt.

Alle Daten und Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

  • Psychosoziale Unterstützung, Stabilisierung und Ermutigung Betroffener von Häuslicher
  • Gewalt und Schutz vor weiterer Gewalt
  • Klärung der Gewaltsituation
  • Information über persönliche Schutzmaßnahmen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit
  • Aufklärung über Möglichkeiten rechtlicher Art (GewSchG)
  • Information über und Vermittlung an weiterführende Unterstützungsangebote und/ oder Einrichtungen
  • die Bearbeitung der aktuellen Belastungssituation als vorrangige Aufgabe
  • weitere Gesprächsangebote auf freiwilliger Basis
  • Begleitung zu Gerichten, Anwälten, Beratungsstellen etc.
  • Parteilichkeit für Betroffene von Häuslicher Gewalt
  • Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Beratung
  • Gewährleistung von Vertraulichkeit und Anonymität
  • Berücksichtigung der besonderen Belange von Migrantinnen
  • Beachtung der von Gewalt mitbetroffenen Kinder
  • Kooperation mit der Polizei und anderen internen und externen Beratungseinrichtungen

Gesetzesgrundlagen

Durch das am 01. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz und die Ergänzung durch den § 34 des Polizeischutzgesetzes NRW wurde eine Grundlage geschaffen, die der Polizei und den Betroffenen einen größeren rechtlichen Handlungsspielraum einräumt, wirksamer gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Das Gesetz ist geschlechtsneutral und richtet sich an alle Betroffene, unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit und Konfession. Es ist anwendbar bei allen Formen von Lebensgemeinschaften.

Erstmals haben die Betroffenen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen die Möglichkeit, in der Wohnung zu bleiben und den Täter/in durch die Polizei zunächst mit einem 10-tägigen Rückkehr-, Kontakt- und Näherungsverbot zu belegen. Innerhalb dieser Frist kann der/die Betroffene zivilrechtliche Schritte einleiten und das Betretungsverbot verlängern lassen. Unabhängig von dieser Möglichkeit haben Frauen die Wahl, auch bei Wegweisung des Täters Aufnahme in einem Frauenhaus zu finden oder eine andere Wohnung zu beziehen. Bleiben die Opfer in der Wohnung, müssen ihnen ergänzende Hilfen angeboten werden, die unmittelbar an die Wohnungsverweisung des/der Täters/Täterin anschließen. Eine Fachberatungsstelle als spezialisierte Opferschutzeinrichtung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen bietet im kommunalen Beratungsnetz Krisenintervention und Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz.

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (Stalking) § 238 StGB am 30. März 2007 werden Stalking - Opfer strafrechtlich besser geschützt, Stalking ist keine Privatsache mehr, sondern strafrechtlich zu verfolgendes Unrecht. Diesen Betroffenen bietet die Fachberatungsstelle ihre Unterstützung und Hilfe an. Den Betroffenen werden Möglichkeiten aufgezeigt, Geschehenes zu verarbeiten, sich besser zu schützen und ihre Rechte wahrzunehmen. 

http://www.gewaltschutzgesetz.de

http://www.bmj.bund.de/stalking

http://www.gewalt-los.de

Kooperation & Vernetzung

Die Fachberatungsstelle arbeitet eng mit anderen Stellen zusammen. Die Vernetzung mit den verschiedenen Stellen ist Grundlage, um die Betroffenen an die für sie richtigen Stellen zu vermitteln. Die Fachberatungsstelle nimmt an Arbeitskreisen zum Thema „Häusliche Gewalt“, an regionalen und überregionalen Treffen der Interventionsstellen teil.

Spenden

Die Fachberatungsstelle "Häusliche Gewalt" dankt allen Menschen, die unsere Arbeit tatkräftig unterstützen.
Sollten auch Sie mehr über unsere Einrichtung wissen wollen, rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne. Wie Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen können, erfahren Sie, indem Sie im linken Menü auf den Menüpunkt "Spenden" klicken.